Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebammenpraxis Mayenrain
- Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebammenpraxis Mayenrian und der Leistungsempfängerin.
Dies sind insbesondere die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Sprechstunden für Schwangere und Wöchnerinnen, Beratungen sowie zusätzlich alle weiteren Leistungen. Der Umfang der Leistungen (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammenpraxis Mayenrain.
Für die Kurse von externen Hebammen (Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse) gelten die AGB ́s und Datenschutzbestimmungen der verantwortlichen Hebamme für den entsprechenden Kurs. Die Hebammenpraxis Mayenrain tritt hier als Vermittler auf. Die Inhalte, Kaution, Rückzahlung der Kaution sowie die Organisation des Kurses liegen in der Verantwortung der Kursleiterin. - Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis Mayenrian und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur. - Anmeldung/Vertragsschluss
Die Hebammenpraxis Mayenrain tritt sowohl als Leistungserbringer, als auch als Anbieter.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Internetseite www.mayenrain.de oder durch Weiterleitung auf die entsprechenden Anbieterseiten. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per Email die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) . Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die teilnehmende Person ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Leistungsempfängerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und bei der Aufnahme die Versichertenkarte vorzulegen.
Die Teilnehmer*In ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des
Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.
Die Kommunikation zwischen und der teilnehmenden Person erfolgt vorwiegend per Email. Der teilnehmenden Person wird angeraten, die Emailadresse der Hebammenpraxis Mayenrain in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang des hin zu kontrollieren. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Emailadresse, mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Hebammenpraxis Mayenrain behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. - Umfang der Leistungen
- Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
- Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.
- Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis Mayenrian sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
- Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
- WahlleistungenAls Wahlleistungen können vereinbart werden:
- Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.Laboruntersuchungen, die nicht in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten sind
- Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B. die Rufbereitschaftsgebühr.
- 1 Vorgespräch mit Basisdatenerhebung pro Schwangerschaft
- mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft (telefonisch oder persönlich)
- 2 Wochenbettbesuche pro Tag in den ersten 10 Wochenbetttagen, 20 Kontakte (telefonisch oder persönlich)
- mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt(bei Adoption 8 Kontakte )
- 8 Still – und Beikostberatung (telefonisch oder persönlich) bis Ende der Stillzeit oder vollendetem 9. Lebensmonat
- Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
Die Hebammenpraxis Mayenrain verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
- Gebühren und Zahlungsbedingungen
- Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebammenpraxis Mayenrian die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Auch die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Leistung dennoch erbracht wurde, besteht der Gebührenanspruch für Fehlstunden seitens der Hebamme. Diese Kosten hat die teilnehmende Person zu tragen. Dies betrifft insbesondere auch Coronabedingte Krankheits-, Quarantänezeiten oder Isolationszeiten. Dies gilt auch für angemeldete Begleitpersonen.
Die Vergütung dieser Stunden richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.
Die teilnehmende Person ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden (s. Ziffer 5).
Gesetzlich versicherte Personen haben spätestens am ersten Kurstag eine gültige Versichertenkarte vorzulegen.
- Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruchgenommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebammenpraxis Mayenrain umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
- Versicherten Personen einer privaten Krankenkasse und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen AGB verpflichtet. Der erstattungsfähige Leistungsumfang wird nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg abgerechnet. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
- Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet. Dies betrifft insbesondere die Partnergebühr wenn die Leistung nach der Kursbuchung nicht in Anspruch genommen wird.
Ggf. kann für Wahlleistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
- Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebammenpraxis Mayenrain vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet. Das Entgelt für die durchgeführten Kursstunden wird geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
- Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden.
- Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
- Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebammenpraxis Mayenrian die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Auch die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Leistung dennoch erbracht wurde, besteht der Gebührenanspruch für Fehlstunden seitens der Hebamme. Diese Kosten hat die teilnehmende Person zu tragen. Dies betrifft insbesondere auch Coronabedingte Krankheits-, Quarantänezeiten oder Isolationszeiten. Dies gilt auch für angemeldete Begleitpersonen.
- Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Kundschaft
Der Kundschaft steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Kundschaft ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebammenpraxis Mayenrain weist die teilnehmende Person auf folgendes hin:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. per Email oder ein mit der Post versandter Brief) gegenüber der Hebammenpraxis Mayenrain über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform.
Bei Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt entspricht die Höhe des Stornierungsentgeltes der Höhe der Kursgebühr.
Ausnahme ist eine vorzeitigen Entbindung oder eine schwerwiegenden Erkrankung, die durch einen Arzt attestiert wird. Somit entfallen jegliche Stornierungsgebühren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Hebammenpraxis Mayenrain M.Pinter
Gerda-Weiler-Str. 10
79100 Freiburg
E-Mail: info@mayenrain - Verhinderung
Bei Verhinderung einer teilnehmenden Person vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
Die Ersatzperson hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (s. Ziffer 3), andernfalls erfolgt kein Schuldendenwechsel. Sofern eine durch die teilnehmende Person vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann. - Absage / Verlegung / Änderung von Veranstaltungen
Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Die Hebammenpraxis Mayenrain kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.
Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebammenpraxis Mayenrain nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch wird unverzüglich erfolgen.
Die Hebammenpraxis Mayenrain behält sich vor, Kurse aus einem wichtigen Grund mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. - Haftung
- Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hebammenpraxis Mayenrian haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebammenpraxis Mayenrain nicht. Die Leistungsempfängerin trägt die Verantwortung für sich und Ihr Kind.
- Die Hebammenpraxis Mayenrain übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe oder für abgelegte Gegenstände oder Kleidungsstücke. In die Räumlichkeiten sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden.
- Zurückgelassene Sachen gehen in Eigentum der Hebmmammenpraxis Mayenrain über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.#
- Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Leistungsempfängerin bleiben, und für Fahrzeuge der Leistungsempfängerin oder auf einem bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet der Träger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
- Datenschutz/Schlussbestimmungen
Die Hebammenpraxis Mayenrain erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (insbesondere Anrede, Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse von Teilnehmerinnen, Art der Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum und weitere nötige Daten des Kindes). Dies wird von der Leistungsempfängerin zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken gestattet.
Die Leistungsempfängerin hat sowohl das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der gespeicherten Daten, als auch auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind.
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Abschluss eines Behandlungsvertrages mit einer externen Hebamme gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen der verantwortlichen Hebamme für die entsprechende Leistung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.11.2020 in Kraft. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wird dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. (Fassung 01.11.2020)
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