Newsletter des DHV – Falsche Darstellung in der Bild-Zeitung

Anbei ein Newsletter des DHV:

Die Kassen behaupten aktuell in der Bild online, die Verhandlungen mit ihnen seien gescheitert, weil die Verhandlungsführerinnen der Hebammenverbände in den Urlaub gehen wollten. Diese Darstellung in BILD online ist falsch und wir möchten Sie gerne kurz dazu informieren:

Die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband wurden aktuell, wie bereits berichtet, an zwei Punkten als gescheitert erklärt: zum Ausgleich der Haftpflichtsteigerung ab dem 1.7.2015 (Newsletter 8/2015) und zu den Ausschlusskriterien für Hausgeburten (Newsletter 6/2015). Diese Themen sind ausverhandelt, d.h. dazu sind inhaltlich keine weiteren Verhandlungstermine und Gespräche mehr möglich, da ein Konsens zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden auch nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden nicht erreicht werden konnte. Die Schiedsstelle wird in beiden Punkten angerufen für eine Klärung.
Die Verhandlungen stoppen jedoch nicht an allen Punkten: Alle anderen Bestandteile des aktuellen Vertrags (Qualitätskriterien und QM-Nachweisverfahren) sind bereits konsentiert und unterschriftsreif. Die Verhandlungen zu weiteren Themen (vor allem zur Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags) werden ab Anfang Juli regulär weiter geführt werden. Der Verband ist jederzeit fähig und auch willens, Verhandlungen mit den Krankenkassen zu führen. Dies aufgrund des Urlaubs der Verhandlungsführerin in Abrede zu stellen, ist Stimmungsmache der Krankenkassen.
Denn der DHV möchte das bestmögliche Ergebnis für alle Hebammen erzielen und sieht sich mit seinen Forderungen auf einem guten Wege dorthin. Dass hierzu nun die Schiedsstelle angerufen wird und die Hebammenverbände keine für die Hebammen langfristig schlechten Kompromisse mit den Kassen eingehen, kann die Krankenkassen und den GKV-Spitzenverband nicht begeistern.

Aber es bleibt dabei: Weder kann in Kauf genommen werden, dass die Berufsausübung von Hebammen eingeschränkt und Frauen entmündigt werden, noch dass der dringend benötigte Haftpflichtausgleich viel zu gering ausfällt.
Herzliche Grüße
Martina Klenk,
DHV-Präsidentin

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