Neuer Spendenaufruf für Anna Rockel-Loehnhoff

Anbei ein Aufruf des Greenbirth e.V., dem wir uns hiermit anschließen möchten:

Liebe Kolleginnen, Frauen, Männer, Paare und Eltern,

am 01.Oktober 2014 ist passiert was seit mehr als 2 Jahren zu befürchten war:

Eine Hebamme u. Ärztin, Anna Rockel-Loehnhoff, ist wegen TOTSCHLAG zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten sowie der Zahlung von weit über 50.000 € verurteilt worden.
Zusätzlich ist ein lebenslanges Berufsverbot gegen sie als Ärztin und Hebamme verhängt worden weil (so der Richter) „zu vermuten ist dass die Angeklagte auch später bei ihrer Sichtweise zur natürlichen Geburtshilfe bleiben wird.“

Es ist weltweit der einzige Prozess gegen eine Hebamme dieser Art – zu befürchten ist jedoch dass es nicht der letzte sein wird.

Ich habe an 57 von 59 Prozesstagen teilgenommen und kann sagen dass ich trotz bereits bestehender kritischer Haltung zum Rechtssystem in diesem Land nicht mit so einem unfairen und einseitigen Verfahren gerechnet habe.
Es konnte zu keiner Zeit widerspruchsfrei belegt werden woran das Kind letztendlich in der Geburt gestorben ist. Die Vorstellung „Im Zweifel für die Angeklagte“ ist aus meiner heutigen Sicht vollkommen naiv – ich habe mir das bis zum Schluss nicht vorstellen können.
Noch am letzten Verhandlungstag haben die Verteidiger (wie schon mehrfach vorher) die weitere Begutachtung einer renommierten Fetalpathologin vorgelegt, in der auf die unzähligen Widersprüche und Fehler bei der Obduktion sowie der weiteren Untersuchungen hingewiesen wurde. Der Antrag dazu wurde von der Kammer (wie bereits mehrfach davor) abgelehnt.

Totschlag impliziert den Vorsatz – d.h. dass der Hebamme vorgeworfen wurde den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen zu haben.

Dieses Urteil wird die Geburtshilfe in Deutschland verändern. Jede Hebamme – auch die in der Klinik arbeitenden Kolleginnen – müssen ab sofort damit rechnen wegen Totschlags vor ein deutsches Gericht gestellt zu werden.

Gegen dieses Urteil ist nur das Rechtsmittel der Revision möglich – der Antrag dazu ist von den Verteidigern bereits gestellt worden. Mit einer Entscheidung darüber ob die Revision zugelassen wird ist nicht vor September 2015 zu rechnen.

Die Revision ist ein ausgesprochen kostenintensives Verfahren – bedingt durch die Stilllegung ihrer Approbation als Ärztin kann Anna darüber keine Einkünfte erzielen.
Sie hat bereits in das bisherige Verfahren mehr als 120.000 € stecken müssen – nur ein Teil konnte über Spenden aufgebracht werden. Finanziell ist sie definitiv am Ende ihrer Kapazitäten.

Deshalb initiiere ich hiermit einen neuen Spendenaufruf

Ihr könnt auf das von mir eingerichtete Konto bei der Sparkasse Bochum spenden oder per PayPal an meine Mailadresse – jeder Euro zählt – wenn von den 400.000, die die Petition anlässlich der Haftpflichtversicherungsmisere für Hebammen 20% nur 3 Euro spenden – das wäre großartig!

Hier nun die Daten:

IBAN: DE18430500010142376466
BIC: WELADED1BOC
Stichwort: Anna

claudiakummert@gmx.de (für die Zahlung mit PayPal)