Anbei die neueste GreenBirth-Info, vom 22.1.2015:
Liebe GreenBirth-Mitglieder,
in der Anlage findet Ihr ein höchst wichtiges Dokument. (Anmerkung der Redaktion: das Dokument gibt es hier als download ->)
Es geht um einen Vortrag, der in Genf 2004 vor Vertretern der Menschenrechts-/ Kinderrechtsbewegung gehalten wurde. Der Autor belegt, dass die UN Kinderrechtskonvention (CRC) für Kinder auch vor und während der Geburt ohne jeden Zweifel gilt.
Auch die Elternrechte werden sehr gestärkt. Eltern sind die „right-holders“, Rechtsinhaber, die für ihre Kinder die Grundrechte wahrnehmen. Das Dokument verschwand 10 Jahre lang in der Schublade, denn es ist auf Englisch verfasst.
Die Übersetzung ist sehr gut lesbar. Der englische Originaltext ist auch mit dabei. Dank der ausgezeichneten, sorgfältigen Übersetzung von Anna Groß-Alpers und Iris Eichholz und nach juristischer Durchsicht eines Kinderrechtsexperten, kann nun diese Übersetzung im deutschsprachigen Raum Verbreitung finden. Damit lichtet sich der Nebel in der rechtlichen Grauzone zwischen 13. vorgeburtlicher Lebenswoche und der Geburt. Wir können nun ganz anders argumentieren.
Bitte leitet diesen Text an interessierte Menschen weiter. Das können Freunde, Hebammen, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, Ministerien, Frauenbeauftragte, PolitikerInnen des eigenen Wahlkreises sein.
Mit freundlichem Gruß
Irene Behrmann
Vorsitzende GreenBirth e.V.
Tel.05145-284289